schmitz - kanzlei
Planungsprozesse sind Entwicklungsprozesse – häufig einhergehend mit hohen Investitionssummen und langen Projektlaufzeiten. Hieraus naturgemäß resultierende Unwägbarkeiten sind von Auftraggebern und Auftragnehmern zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses schwer kalkulierbar. Dies gilt umso mehr beim Bauen im Bestand.
Gleichwohl sind die Vertragspartner zu diesem Zeitpunkt herausgefordert ihre gegenseitigen Leistungspflichten zu bestimmen. Umso bedeutsamer ist daher eine frühzeitig umsichtige und vor allem auf die Besonderheiten des Bauprojekts abgestimmte Beratung, Vertragsgestaltung und „Vertragspflege“.
Auftragnehmer und Auftraggeber unterstütze ich daher in sämtlichen Projektphasen mit sachdienlicher Vertragsgestaltung, rechtssicheren Schriftwechsel oder auch der Moderation von Verhandlungs- und Entscheidungsprozessen. Stets mit dem Ziel einen möglichst „störungsfreien“ Bauablauf sicherzustellen, um meinen Mandanten Zeit und Geld zu ersparen.
Das Bauvertragsrecht ist für sämtliche Baubeteiligte von zentraler Bedeutung. Das seit dem 01.01.2018 geltende neue Bauvertragsrecht verankert erstmals ein gesetzliches Leitbild für die Vertragsbeziehungen sämtlicher Baubeteiligter – der Gesetzgeber verordnet: „Kooperation statt Konfrontation“. Nicht zuletzt diese durchgreifenden Neuerungen sowie eine schon immer komplexe Rechtsprechung machen das Baurecht – sowie das Bauen selbst - zu einer anspruchsvollen Materie. Nichtsdestotrotz bliebt so mancher Bauvertrag ungelesen oder gar unvollständig geschrieben, so dass Regelungsbedarfe und -potenziale nicht erkannt, dafür jedoch ggf. vermeidbare Prozessrisiken entstehen.
Sämtliche Baubeteiligte unterstütze ich hier von Anbeginn an die richtigen rechtlichen Weichen zu stellen – von der umfassenden Beratung zum vertraglichen Leistungsumfang und entsprechend risikoreduzierender Vertragsgestaltung, der baubegleitenden Prüfung, Anpassung und Fortschreibung von Bauverträgen, der Sicherung bzw. Abwehr von Vergütungsansprüchen oder bei Auseinandersetzungen wegen Baumängeln u.a. .
Bauen ist ein Schlüsselfaktor für Umwelt- und Klimaschutz. Die Art und Weise wie wir (heute) bauen – und dies bedeutet Ressourcen schonen oder verschwenden - trägt maßgeblich zu Erhalt und Entwicklung zukunftsfähiger Lebens-, Wohn- und Arbeitsräume bei. Deshalb erstreckt sich mein Beratungs- und Schulungsangebot auf Rechtsfragen und Rechtsgebiete, die im Ergebnis von energie- und klimapolitischen Rahmenbedingungen auch auf der vertraglichen Ebene vielfältige potenzielle Regelungsbedarfe hervorrufen können.
Ziel meiner Tätigkeit ist stets die Sicherstellung risikoreduzierter Planungs- und Bauabläufe. Wesentlicher Erfolgsfaktor hierfür ist erfahrungsgemäß eine möglichst frühzeitige, sachbezogene und sämtliche Parteiinteressen
berücksichtigende Risikoanalyse. Grundlage darauf aufbauender Verhandlungs- und Vertragsgestaltung ist mithin eine „parteiübergreifende“ Interessenanalyse und -abwägung statt einseitiger, häufig zu kurz greifender – Sicherung bzw. Durchsetzung einzelner Rechtspositionen.
Auf diese Weise lässt sich das zur Verfügung stehende Potenzial tragfähiger Verhandlungs- und Vertragsgestaltungslösungen sachgerecht erschließen – und dieses ist in aller Regel beträchtlich vielfältiger, als es – zumeist aus einer „positionsbezogenen“ Perspektive betrachtet - erscheint. Dieser auch unter dem Begriff „Harvard Konzept“ erfolgreich bekannte Ansatz beruht auf der Erkenntnis und Erfahrung, dass Vereinbarungen umso tragfähiger sind, je interessengerechter und damit gewinnbringender sie für sämtliche Beteiligten sind.
Und mit entschlossener Begeisterung für kreative Verhandlungs- und Vertragsgestaltungslösungen berate ich in der Überzeugung, dass ein konstruktiver Umgang mit Konflikten möglich, notwendig und für alle Beteiligten gewinnbringend machbar ist.